Lohnbuchhaltung – KW 27

Neue Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung

Ab dem 01.07.2013 ist die neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft getreten und für alle Arbeitgeber ab diesem Stichtag bindend. Die Umsetzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnungspraxis. Das Gesamt-Brutto muss einheitlich definiert und Zukunftssicherungsleistungen gesondert dargestellt werden. Außerdem sind Mindestangaben und der Aufbau der Bescheinigung verbindlich geregelt. Der Arbeitgeber kann freiwillige Angaben über die Mindestangaben hinaus weiterhin tätigen. Künftig kann durch die einheitliche Definition die Entgeltabrechnung auch als Nachweis bei Beantragungen der Sozialleistungen vorgelegt werden.

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