Lohnbuchhaltung – KW 28

Altersteilzeit

Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung der Auszahlungen im sogenannten Blockmodell  bei Altersteilzeit mit Urteil vom 21.03.2013 entschieden. Die in der Freistellungsphase gezahlten Bezüge durch den Arbeitgeber sind als Arbeitslohn aber nicht als Versorgungsbezüge zu werten. Damit steht dem Arbeitnehmer kein Versorgungsfreibetrag zu. Auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist nicht anwendbar. Das oberste Gericht stellt damit fest, dass gezahlter Lohn in der Freistellungsphase nicht als Versorgungsbezug und damit auch nicht als Altersruhegeld anzusehen ist.

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