Lohnbuchhaltung – KW 33

Authentifizierung für LStA

Alle Arbeitgeber und Unternehmer müssen spätestens ab 01.09.2013 ihre Lohnsteueranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats an das Finanzamt übermitteln (wie auch die UStVA). Die Finanzverwaltung hat viele Unternehmen zwischenzeitlich  angeschrieben, die die authentifizierte Übermittlung der Daten bislang noch nicht vornehmen. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.08.2013 sind Übermittlungen an das Finanzamt ohne vorherige Registrierung nicht mehr möglich.  Betroffene Unternehmer müssen im Falle der verspäteten Abgabe mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser ist bis zu 10 % der angemeldeten Steuer festzusetzen. Das erforderliche Zertifikat kann kostenlos unter www.elsteronline.de beantragt werden.

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