Lohnbuchhaltung – KW 38

Krankenversicherung für Studierende

Viele Studierende sind im Rahmen der Familienversicherung mit ihren Eltern krankenversichert. Über das 25. Lebensjahr hinaus ist dies jedoch nicht möglich (verschieben der Grenze durch Wehrpflicht usw. ist ausnahmsweise möglich). Ist ein Elternteil privat versichert, ist eine Abdeckung durch die Familienversicherung nicht möglich. Das monatliche Einkommen bei der Familienversicherung darf 385,00 EUR nicht übersteigen, bei einem Minijob sind es 450,00 EUR. Kann eine Familienversicherung nicht erfolgen, können sich die Studierenden in der studentischen Versicherung versichern. Der Beitrag ist einheitlich mit 64,77 EUR für die Krankenversicherung und 12,24 EUR für die Pflegeversicherung für alle Krankenkassen festgelegt. Für Kinderlose sind bei der Pflegeversicherung 13,73 EUR zu entrichten.

G-Consultants

G-Consultants