Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
Seit dem 01.01.2013 sind Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter etc. mit 2.400 EUR jährlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Die Einnahmen aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten sind ab 2013 bis zu insgesamt 720 EUR im Jahr steuerfrei. Die OFD Frankfurt am Main hat die Grundzüge der Freibeträge in einer Verfügung vom 01.08.2013 näher erläutert. Die Freibeträge können auch in der Lohnabrechnung bei vorliegenden weiteren Voraussetzungen verwendet werden. Die Anwendung kann pro rata (Monat für Monat) oder auch en bloc (am Stück) aufgebracht werden. Die Freibeträge können bei einer Person nur in maximaler Höhe in Summe berücksichtigt werden. Ratsam ist deshalb eine Bestätigung des betreffenden Arbeitnehmers über weitere Tätigkeiten.