Lohnbuchhaltung – KW 46

Kein Anspruch auf Weihnachtsgeschenk

Das Arbeitsgericht sah in einer Entscheidung vom 18.10.2013 keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk, das bei einer Betriebsfeier verteilt wurde. Der klagende Arbeitnehmer war bei der Betriebsfeier nicht anwesend. Er sah deshalb auch für ihn einen Anspruch auf das dort verteilte Mini iPad im Wert von 400 EUR. Der Arbeitgeber hatte jedem teilnehmenden Mitarbeiter ein iPad ausgehändigt. Das Gericht sah den Anspruch des Arbeitnehmers nicht. Es kann noch Klage vor dem Landesarbeitsgericht in Köln erfolgen.

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