Beitrag: Lohnbuchhaltung – KW 33

Authentifizierung für LStA

Alle Arbeitgeber und Unternehmer müssen spätestens ab 01.09.2013 ihre Lohnsteueranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats an das Finanzamt übermitteln (wie auch die UStVA). Die Finanzverwaltung hat viele Unternehmen zwischenzeitlich  angeschrieben, die die authentifizierte Übermittlung der Daten bislang noch nicht vornehmen. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.08.2013 sind Übermittlungen an das Finanzamt ohne vorherige Registrierung nicht mehr möglich.  Betroffene Unternehmer müssen im Falle der verspäteten Abgabe mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser ist bis zu 10 % der angemeldeten Steuer festzusetzen. Das erforderliche Zertifikat kann kostenlos unter www.elsteronline.de beantragt werden.

 

Beitrag: Buchhaltungsbüro – KW 33

Neue Vordrucke UStVA

Mit Schreiben vom 01.08.2013 hat die Finanzverwaltung neue Vordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldung herausgegeben, die ab September 2013 zu verwenden sind. Grund der Änderungen sind die Neuregelungen des § 13 b UStG wie z. B. der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer. Die Bemessungsgrundlage nebst Steuer ist in einer gesonderten Zeile 52 anzugeben. Im Vordruckmuster USt 1 A wurde die Zeile 40 vorgesehen. Hier hat der leistende Unternehmer steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13 b UStG für derartige Fälle anzugeben. 

 

Beitrag: Unternehmensberatung – KW 33

Steuerstrafrecht: Hinweis zur Selbstanzeige

Von der Finanzverwaltung werden Hinweise zur strafbefreienden Selbstanzeige herausgegeben (Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein). Die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung kann durch eine Selbstanzeige vermieden werden. Hier sind die Einkünfte vollständig für die noch nicht strafrechtlich verjährten Zeiträume (im Regelfall die letzten fünf Jahre) vollumfänglich offenzulegen. Eine Teilselbstanzeige ist nicht mehr möglich. In Fällen der Selbstanzeige sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden, damit eine wirksame und damit strafbefreiende Erklärung abgegeben werden kann. 

Beitrag: Lohnbuchhaltung – KW 28

Altersteilzeit

Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung der Auszahlungen im sogenannten Blockmodell  bei Altersteilzeit mit Urteil vom 21.03.2013 entschieden. Die in der Freistellungsphase gezahlten Bezüge durch den Arbeitgeber sind als Arbeitslohn aber nicht als Versorgungsbezüge zu werten. Damit steht dem Arbeitnehmer kein Versorgungsfreibetrag zu. Auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist nicht anwendbar. Das oberste Gericht stellt damit fest, dass gezahlter Lohn in der Freistellungsphase nicht als Versorgungsbezug und damit auch nicht als Altersruhegeld anzusehen ist. 

Beitrag: Buchhaltungsbüro – KW 28

EU-Beitritt Kroatien

Mit Schreiben vom 28.06.2013 hat das BMF zu den steuerlichen Auswirkungen des EU-Beitritts Kroatiens zum 01.07.2013 wichtige Fragen geklärt, vor allem was den innergemeinschaftlichen  Warenverkehr betrifft. Zum Beitrittsdatum  müssen Übergangsregelungen beachtet werden. Auch die Vergabe einer UStID-Nummer ist nun erforderlich, wenn steuerfreie Warenlieferungen an andere EU-Unternehmer erfolgen. Es ergeben sich auch Auswirkungen zum Vorsteuervergütungsverfahren.
HINWEIS:
Auch bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ergeben sich nun Änderungen wie z. B. die Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung und vieles mehr. 

 

Beitrag: Unternehmensberatung – KW 28

Einigung bei Ehrenamt

Die Finanzverwaltung hat sich mit den zuständigen Verbänden am 02.07.2013 nochmals zu Einzelheiten bezüglich der Umsatzsteuerpflicht im Ehrenamt geeinigt. Die erforderliche Stundenaufzeichnung kann sehr vereinfacht geführt werden. So muss kein Einzelstundennachweis erfolgen – es reicht aus, wenn die einzelnen Einsätze formlos und zusammengefasst der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Bei Zahlungen in einer Summe reicht es aus, wenn aus der Satzung hervorgeht, dass die Höchstgrenzen von 50 EUR pro Stunde und 17.500 EUR pro Jahr nicht überschritten werden. 
 

Beitrag: Lohnbuchhaltung – KW 27

Neue Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung

Ab dem 01.07.2013 ist die neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft getreten und für alle Arbeitgeber ab diesem Stichtag bindend. Die Umsetzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnungspraxis. Das Gesamt-Brutto muss einheitlich definiert und Zukunftssicherungsleistungen gesondert dargestellt werden. Außerdem sind Mindestangaben und der Aufbau der Bescheinigung verbindlich geregelt. Der Arbeitgeber kann freiwillige Angaben über die Mindestangaben hinaus weiterhin tätigen. Künftig kann durch die einheitliche Definition die Entgeltabrechnung auch als Nachweis bei Beantragungen der Sozialleistungen vorgelegt werden.

 

Beitrag: Buchhaltungsbüro – KW 27

Umsatzsteuer für Essen mit Getränk

 

Nach einem Urteil des BFH ist der Kaufpreis für ein Sparmenü, in dem auch ein  Getränk enthalten ist, nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise in eine Lieferung zu 19 % (Getränk) und in eine Lieferung zu 7 % (Essen) aufzuteilen. Auch nach Auffassung des EuGH soll dies die einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode sein. Die Bemessungsgrundlage des Getränks wird im Verhältnis der Marktpreise ermittelt. Dies ist der Einzelverkaufspreis für das Getränk dividiert durch die Summe des Einzelverkaufspreises mal Menüpreis. Der so ermittelte Wert ist ein Bruttowert. Die Umsatzsteuer ist mit 19 % für das Getränk herauszurechnen. Nur in Ausnahmefällen kann auch das Getränk ermäßigt besteuert sein. Die Anlage zu § 12 des UStG führt hier Wasser, Milch oder Milchmixgetränke mit 75 % Milchanteil auf.

Beitrag: Unternehmensberatung – KW 27

Angebotsschreiben nach Registereintragung

 

Unseriöse Anbieter versenden insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben an kleine und mittlere Unternehmen. Diese enthalten ein Angebot zu Veröffentlichungen von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen. In der Ausgestaltung des Schreibens kann der Eindruck erweckt werden, es handle sich um eine behördliche Rechnung. Dem Schreiben beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger. Nach Aussage zuständiger Verbände sollten Beteiligte unbedingt auf die unseriösen Praktiken hingewiesen werden. Es wird dringend empfohlen, diese Schreiben zu ignorieren.

Beitrag: Buchhaltungsbüro – KW 26

Anschreiben der Finanzämter zur UStVA/LStA

Die Finanzämter versenden aktuell Anschreiben zum Thema „Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 01.01.2013“ an Steuerpflichtige sowie an deren steuerlichen Berater. Dies führt zur Verwirrung und Rückfragen. Grundsätzlich erhalten Anwender dieses Schreiben, wenn die letzte Übermittlung der UStVA oder LStA  nicht authentifiziert erfolgt ist. Grundsätzlich gilt aber immer noch eine Übergangsregelung bis zum 31.08.2013. Die Übermittlung ohne Authentifizierung wird von der Finanzverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt akzeptiert.

Beitrag: Lohnbuchhaltung – KW 26

Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

Mit Beschluss vom 07.05.2013 hat das BAG entschieden, dass Streitigkeiten über den Inhalt einer Lohnsteuerbescheinigung vor den Finanzgerichten zu führen sind. Bei einem Streit um das richtige Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung liegt kein arbeitsrechtlicher Rechtsstreit vor, sondern ein Streit über die Anwendung und Auslegung öffentlich-rechtlicher und damit steuerrechtlicher Fragen. Arbeitsgerichte sind dafür nicht zuständig. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber in Anwendung des Zuflussprinzips auf der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2012 eine Vergütung ausgewiesen, die den Dezember 2011 betraf. Die Auszahlung erfolgte erst im Jahr 2012.

Beitrag: Unternehmensberatung – KW 26

Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013

 

Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 24.06.2013 wurde in einer Sondersitzung ein Nachtrag zum Bundeshaushalt 2013 beschlossen. Die die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 entstandenen Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur sind so verheerend, dass in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Schäden zu beseitigen und die Regionen wieder aufzubauen. Für die Behebung der Hochwasserschäden wird ein Fond „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen in Höhe von 8 Milliarden EUR errichtet. Der Fond wird vom Bund vorfinanziert und die Länder werden ihren Anteil nach und nach erbringen. Die Nettokreditaufnahme erhöht sich  mit dem Nachtragshaushalt von 17,1 Milliarden EUR auf 25,1 Milliarden EUR. Die zulässige strukturelle Neuverschuldungsgrenze wird aber weiterhin deutlich unterschritten. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum 05.07.2013 abgeschlossen sein.

Beitrag: Buchhaltungsbüro – KW 25

Altersvorsorge – Verbesserungsgesetz

Der Bundesrat hat am 07.05.2013 dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Künftig wird es damit ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge geben. In gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form soll so den Verbrauchern ein Produktvergleich ermöglicht werden. Außerdem können Versicherte ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung künftig besser geltend machen. Die Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert. Bei der Eigenheimrente kommt es ebenfalls zu Vereinfachungen. In der Ansparphase wird es jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Dies war bisher nur bei sogenannten Kombiverträgen möglich. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen. Das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag durfte bis her nur für den Erwerb, den Bau oder die Tilgung eines Darlehens von selbstgenutzten Wohnimmobilen eingesetzt werden.

Beitrag: Lohnbuchhaltung – KW 25

Arbeitsrecht: Dauer der Arbeitszeit 

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15.05.2013 entschieden, dass grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit als zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart gilt, wenn der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit beinhaltet. Hierbei bemessen sich sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung als auch die Pflichten des Arbeitgebers zur entsprechenden Vergütung nach der betriebsüblichen Arbeitszeit. Ein Arbeitnehmer schuldet in der Regel seine Leistung in einer bestimmten Zeit und nicht nur den Arbeitserfolg als solchen. Die Dauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich vertraglich zwischen den Parteien zu vereinbaren; die konkrete Verteilung der Arbeitszeit ist regelmäßig dem Weisungsrecht des Arbeitgebers überlassen. Dies gilt auch für die Festlegung des Arbeitsortes. Dabei sind insbesondere die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten.

Beitrag: Unternehmensberatung – KW 25

Hilfe für Hochwasseropfer

Viele Menschen und insbesondere auch Unternehmen haben infolge der dramatischen Hochwassersituation große Schäden erlitten. Die KfW wird Förderungsprogramme für hochwassergeschädigte Unternehmen, Private und Kommunen öffnen und besonders günstige Konditionen anbieten. Folgende Programme der KfW werden zeitlich befristet für ein Jahr für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Hochwasserschäden geöffnet und durch einen Zins von 1 % deutlich verbessert: KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit, KfW-Wohneigentumsprogramm und Investitionskredit Kommunen. Für individuelle Auskünfte wurden von der KfW Hotlines eingerichtet. Zusätzlich  bietet die KfW für betroffene Unternehmen außerdem die Möglichkeit zur Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen bei bereits laufenden Krediten an. Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Beitrag: Buchhaltungsbüro – KW 24

Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht

Am 05.06.2013 wurde ein umfangreicher Kompromissvorschlag vom Vermittlungsausschuss beschlossen. Der Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war.  Die zahlreichen Änderungen im  Einkommensteuerbereich finden wie ursprünglich geplant bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung. Unter anderem ist die Abschaffung von Steuergestaltungsmodellen wie das Goldfinger-Modell dort geregelt. Aber auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleibt wie der Wehrsold Freiwillig Wehrdienstleistender steuerfrei.

 

Beitrag: Lohnbuchhaltung – KW 24

Erleichterung bei der Krankenkassenmeldung 

Bei Anwendung der Gleitzone aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung haben die Krankenkassen den Arbeitgebern die Höhe der Gesamtentgelte zu übermitteln. Grundlage dafür sind die abgegebenen GKV-Monatsmeldungen. Der beteiligte Arbeitgeber kann so das im jeweiligen Beschäftigungsverhältnis maßgebende beitragspflichtige Einzelarbeitsentgelt bestimmen. Die ermittelten Ergebnisse der Krankenkasse müssen solange berücksichtigt werden, bis eine neue Krankenkassenmeldung erfolgt. Für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone wird so die Krankenkassenmeldung erleichtert. Bei Anwendung der Gleitzonenregelung aufgrund einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung ist das zugrundeliegende beitragspflichtige Gesamtentgelt nur dann abzuändern, sofern die Krankenkasse eine neue Krankenkassenmeldung erstellt.

Beitrag: Unternehmensberatung – KW 24

Eingetragene Lebenspartnerschaften

Das BVerfG hat mit Pressemitteilung vom 06.06.2013 das Ergebnis des Beschlusses bekanntgegeben. Danach ist die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig. Die Rechtslage muss rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, also zum 01.08.2001 geändert werden. In der Übergangszeit sind die bestehenden Regelungen zum Ehegatten auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Nach Mitteilung der Bundesregierung soll die gesetzliche Umsetzung umgehend erfolgen.
 

 

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Unternehmensberatung – KW 47

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