Angebotsschreiben nach Registereintragung
Unseriöse Anbieter versenden insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben an kleine und mittlere Unternehmen. Diese enthalten ein Angebot zu Veröffentlichungen von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen. In der Ausgestaltung des Schreibens kann der Eindruck erweckt werden, es handle sich um eine behördliche Rechnung. Dem Schreiben beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger. Nach Aussage zuständiger Verbände sollten Beteiligte unbedingt auf die unseriösen Praktiken hingewiesen werden. Es wird dringend empfohlen, diese Schreiben zu ignorieren.