Unternehmensberatung – KW 28

Einigung bei Ehrenamt

Die Finanzverwaltung hat sich mit den zuständigen Verbänden am 02.07.2013 nochmals zu Einzelheiten bezüglich der Umsatzsteuerpflicht im Ehrenamt geeinigt. Die erforderliche Stundenaufzeichnung kann sehr vereinfacht geführt werden. So muss kein Einzelstundennachweis erfolgen – es reicht aus, wenn die einzelnen Einsätze formlos und zusammengefasst der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Bei Zahlungen in einer Summe reicht es aus, wenn aus der Satzung hervorgeht, dass die Höchstgrenzen von 50 EUR pro Stunde und 17.500 EUR pro Jahr nicht überschritten werden.

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