Zweitwohnungsteuer im vierstelligen Bereich
Das VGH Baden-Württemberg hat in einer Pressemitteilung vom 26.08.2013 bekannt gegeben, dass auch hohe Zweitwohnungsteuern zulässig sind. Im Verfahren hatte eine russische Staatsbürgerin geklagt, da für deren Zweitwohnung mit einer Größe von 147 m² eine Steuer in Höhe von ca. 3.390 EUR jährlich festgesetzt wurde. Schon die Höhe der Steuer verletze nach Aussage der Klägerin das Eigentumsrecht. Dem stimmte das VGH nicht zu und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides. Eine Revision würde im Urteilsfall nicht zugelassen.