Neue Hartz IV-Sätze ab 2014
Die Bundesregierung gibt in einer Pressemitteilung vom 04.09.2013 bekannt, dass zum 01.01.2014 eine Erhöhung eintritt. Hartz IV-Empfänger erhalten damit monatlich 9,00 EUR mehr (alleinstehender Erwachsener). Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Die Regelbedarfsstufen erhöhen sich zum Jahreswechsel damit um 2,27 %:
Alleinstehend/Alleinerziehend: 391 EUR (9 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften: 353 EUR (8 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer: 313 EUR (7 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 296 EUR (7 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 261 EUR (6 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre: 229 EUR (5 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 6
HINWEIS:
Die Regelsätze sind laufend zu überprüfen und anzupassen und orientieren sich an der jährlichen Preisentwicklung.