Unternehmensberatung – KW 43

Beratungspflicht einer Bank

Banken sind verpflichtet, vor allem bei risikointensiven Bankgeschäften, objektiv zu beraten und aufzuklären. Das gilt insbesondere bei sehr risikobehafteten Swap-Geschäften (Zinswetten). Auch gegenüber einer Kommune besteht diese Beratungspflicht. Hinzuweisen ist hier durch die Bank, dass das Verlustrisiko höher ist, als dies von der Bank eingeschätzt wird. Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.10.2013 ist noch nicht rechtskräftig.

 

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