Unternehmensberatung – KW 46

Veröffentlichung von Jahresabschlüssen 

Das Bundesministerium der Justiz macht auf die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2012 in einer Pressemitteilung aufmerksam. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ab Januar 2014 Ordnungsgelder wegen erfolgter Nichtveröffentlichung verhängt werden. Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften mit einer haftenden Kapitalgesellschaft müssen Ihren Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten veröffentlichen. Alternativ kann eine Hinterlegung mit denselben zeitlichen Vorgaben beim Bundesanzeiger für Kleinstkapitalgesellschaften erfolgen. Das Ordnungsgeld liegt bei mindestens 2.500 EUR, für Kleinstkapitalgesellschaften  bei mindestens 500 EUR.

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